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Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Zum Abschluß einer KFZ-Haftpflichtversicherung ist grundsätzlicher jeder KFZ-Halter gesetzlich verpflichtet. Sie bietet Schutz gegen Schadenersatzansprüche, wehrt unbegründete ab, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergeben und gegen den Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Personen geltend gemacht werden können. Der Halter kann schadenersatzpflichtig für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden gemacht werden.
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